Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Auswahl der Coaches und/oder Trainer und/oder Mentoren im Rahmen des Kursbereichs, Community, der Live-Calls und des WhatsApp-Chat Supports erfolgt durch uns; Sie haben, sofern nicht anders vereinbart und/oder angegeben, keinen Anspruch auf bestimmte Coaches und/oder Trainer und/oder Mentoren.
Ein Erfolg im Sinne eines Werks ist zu keiner Zeit geschuldet. Der Vertragsgegenstand ist ausschließlich auf die Leistung gerichtet nach Maßgabe des jeweiligen Produkts und den Klauseln Ziffer 2.1. ff. dieser AGB. Es obliegt nicht uns, sondern Ihnen, die von uns erbrachte Leistung, das Ihnen vermittelte Wissen und die gewonnen Erkenntnisse wirtschaftlich gewinnbringend zu nutzen. Eine Umsatzsteigerung oder sonstige wirtschaftliche Verbesserung bzw. Erfolg ist nicht vereinbart und auch nicht geschuldet.
Es finden keine Lernerfolgskontrollen statt. Diese sind weder vereinbart noch geschuldet. Es geht bei unserer Leistung nicht um die Vermittlung von Wissen, sondern um die Beratung und Vermittlung von Strategien zur Geschäftsoptimierung und Geschäftsentwicklung, sowie zu Mindset und Persönlichkeitsoptimierung. Es handelt sich bei unserer Leistung vielmehr um ein Coaching und Mentoring, um eine Transformation in Gestalt von Hilfe zur Selbsthilfe.
Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für Sie zumutbar sind.
Wir sind berechtigt die Live-Calls innerhalb von maximal zwei Tagen ohne Angaben von Gründen zu verschieben. Hierunter fallen insbesondere Leistungshindernisse des betreffenden Teammitglieds, die insbesondere wenngleich nicht abschließend aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder Ähnlichem entstanden sind. Das Teammitglied wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.
Wir verpflichten uns, alle uns zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nur zur jeweiligen Vertragsdurchführung zu nutzen. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
Wir führen unsere Dienstleistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht Ihrerseits wird dadurch nicht begründet.
Die Leistung sowie diese Vertragsbestimmungen richten sich primär an Unternehmer als auch an Verbraucher. Dies nimmt der Kunde zur Kenntnis.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Leistung und ihre Durchführung nach Maßgabe der Klausel Ziffer 2. dieser AGB, sowie etwaig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgegolten nach Maßgabe des Angebots i.S.d. Klausel Ziffer 3.1. dieser AGB. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch uns an Sie gemäß der Klausel Ziffer 12 dieser AGB umfasst, nicht jedoch etwaige Reise- Unterkunfts- und/oder Verpflegungskosten. Weitere Leistungen sind kostenpflichtig und bedürfen der gegenseitigen Absprache und der Nachhonorierung.
Soweit es sich bei vereinbarten Leistungen um Werke handeln sollte, dürfen wir von Ihnen nach Abschluss der Leistung bzw. nach Maßgabe der Klausel Ziffer 2.6. dieser AGB auch einer Teilleistung, diesbezüglich die Abnahme verlangen. Unsere von Ihnen insoweit abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten dann als abgenommen, wenn Sie sich auf unsere Aufforderung hin zur Abnahme der betreffenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von sieben Werktagen schriftlich erklären. Es gibt im Übrigen pro betreffende (Teil-)Leistung die Möglichkeit jeweils zweier Revisionen, also zwei Feedbackschleifen. Weitere Revisionen bedürfen einer Nachvergütung.
Ihre Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch Sie und/oder Ihren Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen und werden wir uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.
Ihre Vergütungspflicht bleibt insbesondere auch in den Fällen bestehen, in denen Sie und/oder Ihre zum Zugang etwaig berechtigten Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen an Live-Calls und/oder sonstigen Terminen nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen und/oder der Content von Ihnen und/oder Ihren zum Zugang etwaig berechtigten Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen nicht innerhalb der Laufzeit abgerufen wird oder einzelne Leistungen von uns i.S.d. Klausel Ziffer 2.1. bis einschließlich 2.3. dieser AGB, soweit sie zum Angebot gehören, nicht in Anspruch genommen werden. Auch in all diesen Fällen müssen und werden wir uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten (z.B. Rechnung) werden auf elektronischem Weg über die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt. Sie erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Falls nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart, ist die Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB als Einmalzahlung in voller Höhe mit Vertragsbeginn zur Zahlung fällig und ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzüge zu leisten. Zahlungen können durch Banküberweisung per Gutschrift erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu Händen des Anbieters.
Im Falle einer Überweisung, ist die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto unter Verwendung der Rechnungsnummer bzw. der Kundennummer zu tätigen.
Sie sind berechtigt, uns für die Vergütung eine sog. SEPA Lastschrift als Einzugsermächtigung zu erteilen.
Im Falle einer Rückbuchung infolge fehlgeschlagenen Lastschrifteneinzugs sind Sie verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das o.g. Konto zu überweisen und uns von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.
Die Zahlungen können nach ausdrücklicher individueller schriftlicher Vereinbarung in Raten erfolgen, eine solche Vereinbarung muss grundsätzlich vor Rechnungsstellung erfolgen und geht aus der gestellten Rechnung hervor.
Reduzierte Preise und/oder Rabatte oder Anrechnungen und/oder Gutschriften sind nach Absprache möglich. Die Details hierzu ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Zur Sicherung Ihres Platzes in dem von Ihnen nach Maßgabe der Klausel Ziffer 3.1. dieser AGB angenommenen Angebots für das jeweilige Produkt für die Dauer eines Jahres (nachfolgend: Platzsicherungszeitraum) können Sie 10% der Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB anzahlen (nachfolgend: Platzsicherungszahlung). Die Platzsicherungszahlung verfällt mit dem Zeitablauf eines Jahres ab dem Tag der Vornahme der Zahlung. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, gleichzeitig wird bei Verfall keine weitere Vergütung von Ihnen gefordert und ist auch nicht geschuldet. Im Falle der weiteren Zahlung innerhalb des Platzsicherungszeitraums werden die 10% selbstverständlich als Teilzahlung angerechnet. Die Platzsicherungszahlung gilt nicht als erste Zahlung im Sinne der Klauseln Ziffer 4., 15.1. und/oder 15.3. dieser AGB.
Verzug
Der Kunde kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung von uns leistest. Die Verzugszinsen betragen für Verbraucher derzeit 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Unternehmer veranschlagen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Auf diese Folgen werden Sie in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen.
Im Falle Ihres Verzugs behalten wir uns vor, unsere weiteren Leistungen einstweilen zurückzubehalten.
Im Falle der Erklärung der außerordentlichen Kündigung unsererseits behalten wir uns vor, die Leistung sofort nach Kündigungserklärung Ihnen gegenüber einzustellen und die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadensersatz Ihnen gegenüber geltend zu machen.
Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird bei einem Zahlungsausfall von zwei aufeinanderfolgenden Raten oder eines Ausfalls eines Zahlungsbetrages, welcher in Summe zwei Raten entspricht, die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.
Wir behalten uns weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz ausdrücklich vor.
Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem Sie sich in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befinden, und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem Sie vertragswidrig Ihre Mitwirkungsleistung im Sinne der Klausel Ziffer 4 dieser AGB nicht erbringen, z.B. eine Information nicht geben, einen Zugang nicht schaffen, eine Beistellung nicht leisten oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellen.
Vereinbaren die Parteien nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
Mahnungen und Fristsetzungen Ihrerseits bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
Gewährleistung
Soweit es sich bei den betreffenden Teilleistungen oder Leistung um das Produkt „BSUApoManager“ im Sinne der Klausel Ziffer 2.1.5. dieser AGB handelt, gelten die nachfolgenden Klauseln Ziffer 7.1.1. bis einschließlich 7.1.8. dieser AGB.
Das Produkt hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Es genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Produkten dieser Art übliche Qualität; es ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
Bei Sachmängeln können wir zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels, durch Zugänglichmachung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass wir zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Zugang zu einer gleichwertigen neuen Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist von Ihnen zu akzeptieren, wenn dies für Sie zumutbar ist. Die Registrierung, Login, das Anlegen der Nutzer und die Bedienung des Produkts ist Ihre Aufgabe.
Sie unterstützen uns bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung, indem Sie insbesondere auftretende Probleme konkret beschreiben, uns umfassend informieren und uns die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährst. Wir können die Mangelbeseitigung nach unserer Wahl auch durch Fernwartung erbringen. Sie haben auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Produkts zu sorgen.
Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel: Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb bei Ihnen; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Wir beginnen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzen sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der Arbeitszeit (werktags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr).
Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb bei Ihnen erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Wir beginnen bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am selben Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der Arbeitszeit fort. Wir können zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für Sie zumutbar ist.
Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel: Wir beginnen innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigen den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für Sie zumutbar ist.
Die Fristen nach der Klausel Ziffer. 7.1.4. dieser AGB beginnen mit einer Fehlermeldung nach der Klausel Ziffer 4.4.1. nach Maßgabe der Klausel Ziffer 7.1.3. und 7.1.4. dieser AGB. Für die Fristberechnung gelten die Klauseln Ziffer 6.5. und 6.6. dieser AGB. Bei Meinungsverschiedenheit über die Zuordnung eines Fehlers in die Klassen nach der Klausel Ziffer 7.1.4. dieser AGB können Sie die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Sie erstatten uns den Zusatzaufwand, wenn Sie nicht nachweisen, dass Ihre Einstufung richtig war.
In keinem Zeitraum von drei Monaten darf die Verfügbarkeit der Software insgesamt länger als 72 Stunden durch einen Fehler der Klasse 1 oder insgesamt länger als 96 Stunden durch einen Fehler der Klasse 2 nicht beeinträchtigt sein. Andernfalls reduziert sich die Vergütung pro Stunde der gestörten Arbeitszeit (werktags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) bei einem Fehler der Klasse 1 um 2 % der monatlichen Vergütung, bei einem Fehler der Klasse 2 um 1 % der monatlichen Vergütung.
Wir können Vergütung für Mehraufwendungen daraus verlangen, dass das Produkt verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Wir können Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und Sie die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatten. Die Beweislast liegt bei Ihnen. § 254 BGB gilt entsprechend. Für die Höhe unserer Forderung geltend unsere Preise.
Wenn wir die Nacherfüllung endgültig verweigern oder diese endgültig fehlschlägt oder Ihnen nicht zumutbar ist, können wir unter Benennung des Grundes und mit Ausnahme der gesetzlich entsprechend § 323 Abs. 2 BGB angeordneten Fällen nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Fristsetzung zur Beseitigung binnen zwei Wochen nach Fristablauf entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
Wir gewährleisten, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Produkts durch Sie keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leisten wir dadurch Gewähr, dass wir Ihnen nach unserer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit am Produkt oder an einem gleichwertigen Produkt und/oder Software verschaffen. Sie unterrichten uns unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information. Die Klauseln Ziffer. 7.2., 7.6. und 7.7. dieser AGB gelten entsprechend.
Soweit es sich bei den betreffenden Teilleistungen oder Leistungen um Werke handelt, geltend die nachfolgenden Klauseln Ziffer 7.2.1. bis einschließlich 7.2.3. dieser AGB.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Verbraucher im Sinne des BGB gilt unter der Maßgabe, dass wir zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt sind, dass Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe der Klausel Ziffer 8 dieser AGB von uns geschuldet sind und unter der Maßgabe der Klausel Ziffer 9 dieser AGB.
Nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung im Sinne der Klausel Ziffer 2.6. dieser AGB können wir von Ihnen jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung der ganzen Leistung eine Abnahme der Leistung. Die Abnahme ist unverzüglich, im Falle einer Aufforderung spätestens binnen einer Woche (nachfolgend: die Abnahmefrist), uns gegenüber in Schriftform zu erklären. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei uns. Mit Ablauf der Abnahmefrist gilt die Leistung als abgenommen, soweit Sie uns gegenüber nicht schriftlich und hinreichend substantiiert und schlüssig erklärt haben, ob und welche Mängel zu beseitigen sind. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
Ist zwischen Ihnen und uns streitig, ob ein Mangel vorliegt und/oder den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Sie sind für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, werden wir Ihnen insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
Haftung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
Wir haften im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt.
Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe unserer vertraglichen Vergütung im Sinne der Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB für die letzten 3 Monate vor der Verletzung im Verhältnis zu Ihnen.
Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer. 8.1. bis 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.
Sie sind darüber informiert, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und auch nicht anbieten dürfen. Es obliegt Ihnen, zu prüfen, ob Inhalte rechtmäßig oder rechtswidrig sind, insbesondere ob sie Rechte Dritter verletzen. Im Falle einer Abmahnung haften Sie als Profilinhaber bzw. Webseitenbetreiber. Eine solche Abmahnung tangiert unsere Zusammenarbeit nicht. Unsere Haftung ist auch insoweit mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer. 8.1. bis 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.
Im Übrigen haften wir mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 8.1. bis 8.3. dieser AGB auch nicht für Schäden oder für Schadensersatzansprüche Dritter verursacht durch Dritte.
Die verschuldensfreie Haftung ist mit Blick auf das Produkt „BSUApoManager“ nach § 536a BGB ausgeschlossen.
Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Anbieters, denen sich dieser zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bedient.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach den Klauseln Ziffer 7. und 8. dieser AGB
bei Sachmängeln für Ansprüche auf Rückerstattung bzw. Wertersatz aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Zugänglichmachung des Produkts, jedoch für innerhalb der Verjährungszeit ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte das Produkt und/oder Früchte daraus herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann;
bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten.
Pauschalierter Schadensersatz
Sie verpflichten sich, Online-Termine und sonstige Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sofort ab Kenntnis, spätestens jedoch 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin bzw. der vereinbarten Leistungserbringung uns gegenüber abzusagen bzw. zu verschieben. Anderenfalls kann der Termin durch uns grundsätzlich nicht anderweitig vergeben werden, so dass der entstandene Schaden abzüglich ersparter Aufwendungen durch Sie zu erstatten ist.
Wird ein Content-Termin, wie bspw. ein Shooting-Termin nicht mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin von Ihnen abgesagt und verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 30% der vertraglichen Vergütung und wird ein Conent- bzw. Shoot-Termin nicht mindestens 72 Stunden vorher abgesagt und verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 100% der vertraglichen Vergütung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder Sie einen niedrigeren Schaden nachweisen. Ihnen ist ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale ist.
Ausgenommen von der Schadenersatzpflicht sind unverschuldet nicht in Anspruch genommene Termine. Der Nachweis, dass der Termin unverschuldet nicht in Anspruch genommen werden konnte, obliegt Ihnen.
Nutzungsrechte
Unsere im Rahmen des Vertrags erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
Wir haben das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Sämtliche von uns in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Kampagnen, Workshops und Kurse inklusive aller Notizen, Pläne, Formeln, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen und sonstige Ergebnisse einschließlich der von uns (mit)entwickelten vertraulichen Informationen und Aufzeichnungen, sowie Mitgliederbereiche, Kurse und Kursbereiche, sowie Gruppen (nachfolgend: die „Arbeitsergebnisse“) stehen uns zu.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 5 dieser AGB das einfache uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses gefertigten und zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere etwaiger Aufzeichnungen, sowie Inhalte im etwaigen Mitgliederbereich und/oder etwaigen Gruppe (nachfolgend: der Content) für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit. Auf die Klausel 15.4. wird verwiesen. Das Nutzungsrecht wird nach Maßgabe des Gesetzes übertragen. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde uns gegenüber sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei uns.
Der Kunde ist bei jeglicher Nutzung des Contents in allen Medien verpflichtet, uns in angemessener Form als Urheber unter dem Namen BSU-Akademie Bodo Schmitz-Urban und der Angabe unserer Homepage und des Instagram Profils von Bodo Schmitz-Urban anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.
Unsere Arbeiten dürfen von Ihnen und/oder von Ihnen beauftragter Dritter nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart, verboten. Gleiches gilt für alle weiteren Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff. UrhG. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse und/oder Content an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten. In einem Konzernverbund oder sonst wie verbundene Unternehmen gelten gleichsam als Dritte im Sinne dieser Klausel.
Verstoßen Sie gegen die Klauseln Ziffer 12.6. und/oder 12.7. dieser AGB, werden sämtliche erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall haben Sie die Nutzung des Produkts unverzüglich und vollständig einzustellen.
Über den Umfang der Nutzung steht uns Ihnen gegenüber ein Auskunftsanspruch zu.
Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und Content, die im Rahmen der Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei uns. Ihre Herausgabe kann von Ihnen nicht gefordert werden. Wir schulden mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, Skripte, sonstige Unterlagen, Content etc.
Sofern die Aufzeichnungen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bild- und/oder Videomaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
Sie übertragen uns unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufzeichnungen und/oder Screenshots, insbesondere wenngleich nicht abschließend auch aus den Gruppen, Chats und/oder Mitglieder- bzw. Kursbereichen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf unseren Webseiten (sog. Testimonial-Nutzung).
Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Arbeitsergebnisse dürfen von uns zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen Sie und/oder Ihr Betrieb und/oder Mitarbeiter von Ihnen, soweit diese im Verhältnis zu Ihnen zugestimmt haben, zu sehen sind. Die Aufnahmen dürfen den Kunden und/oder den Betrieb und/oder Mitarbeiter nicht in entstellender Weise zeigen.
Es steht uns auch im Übrigen frei, von uns nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung unserer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Plattformen und sonstigen Multiplikatoren sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.
Verwertungsgesellschaften
Sie verpflichten sich für den Fall, dass Gebühren von Verwertungsgesellschaften wie der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen, diese abzuführen. Werden diese Gebühren von uns verauslagt, so verpflichten Sie sich, uns gegenüber die verauslagten Gebühren gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Datenschutz
Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für Sie, so sind wir verpflichtet, hinreichende Gewähr dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
Sie willigen ein, dass wir personenbezogene Daten, namentlich Name, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Bankverbindungsdaten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, insbesondere auch zum Abschluss des Dienstvertrages und zum Zwecke der Leistungserbringung und der Termins- und Aufgabendurchführungen erheben, verarbeiten und nutzen und diese uns im erforderlichen Umfang übermittelten. Ihnen ist bewusst, dass Sie diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen können, indem Sie uns postalisch unter BSU-Consult, Rheinpromenade 4a, D-40789 Monheim am Rhein, oder per E-Mail an [email protected] den Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mitteilen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gem. Art. 15-21 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit haben, sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.bodo-schmitz-urban.de/datenschutz
Wir nehmen als Auftragsverarbeiter keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne Ihre vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung als Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informieren wir Sie immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch Sie die Möglichkeit erhalten, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
Zugang
Der Zugang zur vertraglich vereinbarten Dienstleistung und zum geschützten Kurs- und Mitgliederbereich und/oder File-Sharing Space wie Google Drive wird innerhalb von drei Tagen nach Zahlungseingang bzw. im Falle einer Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarung nach Eingang der Zahlung der Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB, andernfalls und nach Absprache der ersten Zahlung freigeschaltet (nachfolgend: Freischaltungszeitpunkt).
Der Zugriff auf die digitalen Inhalte erfolgt über die zur Verfügung gestellte Plattform und/oder Webseite.
Die Laufzeit des jeweiligen Produkts ergibt sich, sofern nicht anders vereinbart, aus den Klauseln Ziffer 2.1. ff. dieser AGB und beginnt nach Maßgabe des entsprechenden Angebots, andernfalls mit der ersten Zahlung.
Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch der Zugang zu den digitalen Inhalten, namentlich den online auf der Plattform abrufbaren Videoinhalten, Aufzeichnungen und sonstigen Content im Rahmen der jeweiligen Produkte nach den Klauseln Ziffer 2.1.1. bis einschließlich 2.1.5. dieser AGB.
Sollte sich die Plattform ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Plattform enden, kann der Zugang wegfallen. Ein Anspruch auf Zugang nach der Klausel Ziffer 15.4. dieser AGB besteht dann nicht.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Maßgabe des jeweiligen Produkts nach der Klausel Ziffer 2.1. dieser AGB, andernfalls mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien für die bestellte Dauer, wobei der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die Vertragslaufzeit dem Kunden per E-Mail oder sonstiger Fernkommunikationsmittel bestätigt werden.
Während dieser anfänglichen Vertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen.
Der jeweilige Vertrag verlängert sich danach automatisch, sofern nicht anders vereinbart, um jeweils ein weiteres Quartal, wenn nicht zuvor eine der Parteien das Vertragsverhältnis schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des jeweiligen Quartals, andernfalls der jeweils bestellten weiteren Vertragsdauer, gegenüber der anderen Vertragspartei kündigt.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein solcher wichtiger Grund ist auf unserer Seite insbesondere aber nicht abschließend dann gegeben, wenn Sie im Falle einer Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen uns gegenüber in Verzug sind.
Sollten Tatsachen vorliegen, auf Grund derer Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, können Sie das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann kündigen, wenn Sie diesen wichtigen Grund in der Kündigung schlüssig darlegen und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Zeitpunkt erfolgt, in dem Sie von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt haben.
Auch im Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf die Vergütung für die schon erbrachten Leistungen. In Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen stehen uns 10% der ausstehenden Vergütung zu. Ihnen und uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns zustehende Anteil niedriger oder höher ist als 10%.
Widerrufsrecht
Es gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer und/oder Gewerbetreibende wird in keinem Fall eingeräumt. Es wird ausdrücklich auf die Klausel Ziffer 4.3. dieser AGB Bezug genommen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Bodo Schmitz-Urban mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
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Aufrechnungsverbot und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln der von uns verrichteten Tätigkeit durch Sie sind ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Änderungen der AGB
Wir sind berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist nach freiem Ermessen zu ändern. Wir haben dieses Recht natürlich nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie als Kunden zumutbar ist. Eine Änderung kann aus einer oder mehreren inhaltlichen Änderungen bestehen.
Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform bzw. per E-Mail mit. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, so können Sie dieser unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie der Änderung innerhalb dieser einmonatigen Frist (nachfolgend: Widerspruchsfrist), so endet der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Wir weisen Sie in der Änderungsmitteilung sowohl auf Ihr Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn Sie nicht innerhalb der Widerspruchsfrist in Schriftform widersprichst als auch darauf, dass das Vertragsverhältnis im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs zum Ablauf der Widerspruchsfrist endigt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Der Einbeziehung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich, sollte es sich bei Ihnen um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, inklusive, andernfalls zuzüglich, der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sollte es sich bei Ihnen um einen Verbraucher handeln, werden Ihnen gegenüber sowohl die Preise als auch die darauf resultierend zu zahlende Vergütung stets einschließlich der Umsatzsteuer angegeben.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Monheim am Rhein.
Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten Monheim am Rhein als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Eine Benachteiligung iSv § 1 AGG, gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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